Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

1. Angebote
1.1 Reservierungen
Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind Angebote freibleibend.
1.2 Preisbindung
Sofern keine besondere Bindefrist vereinbart wurde, halten wir uns 14 Tage an den abgegebenen Preis gebunden.

2. Haftung
Nach Übergabe der Mietsache (Abschluss des Aufbaus bis Beginn des Abbaus), im Fall von Selbstabholung oder Materialanlieferung, ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme, haftet der Mieter im vollen Umfang.
Die Haftung des Mieters bezieht sich auf alle Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neuwertes, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.

3. Versicherung
Zur Minderung des Risikos aus Punkt 2 empfehlen wir den Abschluss einer geeigneten Versicherung.

4. Personal
4.1 Sofern der Mietvertrag die Gestellung von Personal für Auf- und Abbau oder auch Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene Kosten bereitzustellen. Nicht vorhandenes Personal wird mit Euro 25,-/Stunde berechnet.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer pro Mitarbeiter und Nacht, eine geeignete Unterkunft in einem Hotel zur Verfügung. Dies gilt bei mehrtägigen Veranstaltungen die durch Mitarbeiter von uns betreut werden.

5. Zahlung
Die in unseren Bestätigungen und/oder Rechnungen genannten Zahlungsziele sind verbindlich.

6. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen die folgenden Stornokosten:
bis 30 Tage vor Auftragsbeginn 20% der Vertragssumme,
bis 15 Tage vor Auftragsbeginn 40% der Vertragssumme,
bis 7 Tage vor Auftragsbeginn 60% der Vertragssumme, danach ist die volle Vertragssumme fällig.

7. Besondere Obliegenheiten des Mieters
7.1 Sturm/Wind
Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache.
7.2 Behörden
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.
7.3 Strom
Der Mieter sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.

8. Zahlungsverzug
8.1 Der Vermieter ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn es handelt sich bei dem Mieter um einen Verbraucher im Sinne des BGB. Bei diesem wird der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 5% berechnen.
8.2 Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.

9. Änderungen
Vertragsänderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

10. Ersatz
Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Bielefeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingung nicht gültig sein, oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleibt die Wirksamkeit des Restvertrages im übrigen unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung.